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Ortsbeirat 8

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Der Ortsbeirat (Stadtteilparlament) wird alle fünf Jahre in den Kommunalwahlen gewählt.

Die Ortsbeiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Die Ortsbeiräte tagen in der Regel einmal im Monat. Ihre Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und beginnen meist mit einer Fragestunde, in der sich die Einwohnerinnen und Einwohner mit ihren Problemen, Wünschen oder Anregungen direkt an die Stadtteilpolitiker/innen wenden können.


Die Ortsbeiräte üben eine Mittlerrolle zwischen der Bevölkerung in den Stadtteilen und der Stadtverordnetenversammlung aus. Ihre Aufgabe ist es, sich mit den Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner "vor Ort" zu befassen.




Grundsätzlich müssen sie zu allen
Grundsätzlich müssen sie zu allen Fragen, die den Ortsbezirk betreffen, von der Stadtverordnetenversammlung oder dem Magistrat gehört werden, insbesondere vor der Verabschiedung des städtischen Haushalts.

Die Ortsbeiräte wiederum haben das Recht, zu allen örtlichen Angelegenheiten Vorschläge an die
Stadtverordnetenversammlung und an den Magistrat zu richten.

Darüber hinaus kann die Stadtverordnetenversammlung den Stadtteilparlamenten Kompetenzen übertragen. In Frankfurt am Main können die Ortsbeiräte zum Beispiel bei Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Tempo-30-Zonen) dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen.



Die aktuelle Tagesordnung können Sie hier einsehen.

Adressen der Mitglieder im Ortsbeirat


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