16.05.2008
Banges Warten auf den Schul-Brief
Verteilerkonferenz hat getagt + + + 5000 Viertklässler betroffen + + + Post geht raus. Täglich schauen die Eltern der rund 5000 Viertklässler in Frankfurt mit mulmigen Gefühlen in ihre Briefkästen. Sie erwarten Post von weiterführenden Schulen. Mit der Mitteilung, an welcher Einrichtung ihr Kind denn nach dem Sommer zur Schule gehen wird.
Zwar haben alle drei Wunschschulen angegeben, aber das heißt noch lange nicht, dass es auch eine dieser weiterführenden Schulen wird.
„Soweit es geht, wird natürlich auf die Wünsche der Eltern eingegangen“, sagt Sabine Schweiß, Sprecherin des Staatlichen Schulamtes. Doch gerade bei den Gymnasien gebe es große Unterschiede. So sei beispielsweise die Wöhlerschule am Dornbusch sehr beliebt, kann aber die Schüler bei weitem nicht alle aufnehmen.
Diese Erfahrung mussten auch fünf Eltern im neuen Stadtteil Riedberg im Frankfurter Norden machen. Sie erhielten bereits einen ablehnenden Bescheid, weil keiner der drei Wünsche berücksichtigt werden konnte. Alle fünf Kinder hatten von der Schulkonferenz die Empfehlung erhalten, ein Gymnasium zu besuchen. Einer erhielt einen Platz an der Otto-Hahn-Schule zugewiesen, einer Gesamtschule mit Oberstufe in Nieder-Eschbach, die anderen vier an der Peter-Petersen-Schule, einer Realschule in Eschersheim. Das wollen die Eltern vom Riedberg nicht akzeptieren.
Brauchen sie auch nicht. Sabine Schweiß bestätigt, dass allein der Elternwunsch entscheidend ist, welche Schulform das Kind ab der fünften Klasse besuchen wird. Dass das Staatliche Schulamt entgegen der Empfehlung der Schulkonferenz gehandelt hat, wolle die Sprecherin überprüfen lassen. „Normalerweise wird sich immer daran gehalten.“ Anträge, die nicht auf die gewünschten Schulen verteilt werden konnten, würden an die Grundschulen zurückgeschickt, „mit einem von einer Sichtungskonferenz empfohlenen und reservierten Platz an einer Schule mit entsprechender Schulform“. Bei Bedarf können beim Staatlichen Schulamt noch freie Plätze abgefragt werden.
Viele Eltern seien zudem mit der Einstufung ihrer Kinder nicht einverstanden, sie schicken ihre Sprösslinge mit Realschulempfehlung an ein Gymnasium, mit Hauptschulempfehlung an die Realschule. „Auch hier gilt: Die Eltern entscheiden letztendlich“, sagt Sabine Schweiß. Allerdings: Sollten die Eltern entgegen der ausgesprochenen Empfehlung handeln, kann bei Nichterfolg in der weiterführenden Schule innerhalb des ersten halben Jahres eine Querversetzung erfolgen. Die Eltern haben dann kein Einspruchsrecht mehr.
Wie die genauen Verteilerzahlen 2008 sind, kann das Staatliche Schulamt noch nicht sagen. Die Verteilerkonferenz tagte gestern. Sabine Schweiß rechnet damit, dass die Zahlen bis zum 21. Mai vorliegen. Das Verfahren zur Einteilung an die weiterführenden Schulen und die Möglichkeiten der Eltern:
Nach dem Schulhalbjahreswechsel finden intensive Elterngespräche und Beratungen hinsichtlich der Wahl der weiterführenden Schule statt. Die Schule spricht eine Empfehlung für eine bestimmte Schulform aus.
Die Eltern geben auf dem Antrag zur Aufnahme in eine weiterführende Schule drei Wunschschulen an. Die Klassenkonferenz entscheidet, ob diese Wünsche befürwortet werden.
Sollte dem Wunsch der Eltern widersprochen werden, erfolgt eine erneute Beratung. Die Empfehlung der Klassenkonferenz ist jedoch nicht bindend, das heißt, in letzter Konsequenz obliegt die Entscheidung den Eltern.
Sollte ein Wunsch nicht berücksichtigt werden können, weil zum Beispiel zu viele Anmeldungen für eine Schule vorliegen, erfolgt ein Alternativangebot über die Schule an die Eltern. Falls diese das Alternativangebot ablehnen, wird über diese Anträge in der Verteilerkonferenz, die am 8. Mai war, entschieden.
Die Verteilung der Anmeldungen an die weiterführenden Schulen erfolgte abschließend in der Verteilerkonferenz im Staatlichen Schulamt. Bis spätestens 23. Mai werden die Eltern von den Schulleitern über die Aufnahme informiert.
Von Sören Rabe
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