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29.12.2009

Einspruch gegen die Spielhölle

Mehr als 1000 Unterschriften hat die Niederurseler Bürgerinitiative gegen die Spielhallen in der einstigen Sparkasse gesammelt. Ob sie Erfolg hat, wird sich im nächsten Jahr erweisen. Alles hängt davon ab, ob die Bauaufsicht die bereits erteilte Baugenehmigung aufrecht erhält.

Die Gefahr ist nicht abgewendet, doch bis tatsächlich zwei Spielhallen in den ehemaligen Sparkassenräumen in Alt-Niederursel eröffnen, wird es wohl noch dauern. Die Bauaufsicht hat zwar im August diesen Jahres eine Baugenehmigung für zwei Spielhallen erteilt. Gegen diese Baugenehmigung haben Anwohner jedoch Widerspruch eingelegt. Aufgrund der Beschwerden überprüft die Bauaufsicht die Entscheidung deshalb noch einmal. Vor allem unter dem Aspekt des Nachbarschutzes. Dem Ordnungsamt allerdings liegt nach wie vor kein Antrag für eine Spielhalle vor. Das Dezernat von Ordnungsdezernent Volker Stein (FDP) hat nun aber detailliert Stellung bezogen. Als Antwort auf einen Dringlichkeitsantrag des Ortsbeirats 8 (Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt).

Zwar könnten, solange kein Antrag vorliege, keine Aussagen zur Qualität der Spielhalle gemacht werden. Allerdings weist das Dezernat darauf hin, dass in Spielhallen der Ausschank alkoholischer oder alkoholhaltiger Getränke generell verboten ist. Zudem sei dem Jugendschutz durch das Zutrittsverbot in Spielhallen für Personen unter 18 Jahren Rechnung getragen.

Bei der baulichen Genehmigung einer Spielhalle müssen die bauplanungs-, bauordnungs-, umwelt- und immissionsrechtlichen Vorgaben geprüft werden. Untersucht wird auch, ob ein Urteil aus Baden-Württemberg in Niederursel angewendet werden könnte. Demnach sei die 100-Quadratmeter-Grenze für Spielkasinos zu hoch gegriffen und lediglich 80 Quadratmeter zulässig.

Das Ordnungsamt ist an diesem Verfahren jedoch nicht beteiligt. Grund: Nach Beurteilung der Bauaufsicht kann die Erteilung der Baugenehmigung nicht von der Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften abhängig gemacht werden. Ist die Baugenehmigung erst einmal erteilt, ist das gewerberechtliche Genehmigungsverfahren beschränkt: auf die regelmäßige Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betreibers sowie auf die Einhaltung der spielrechtlichen Vorgaben. Dies betrifft zum Beispiel auf innere Ausgestaltung der Betriebsräume, Anzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, optische Sonderung benachbarter Spielhallenbetriebe.

Es ist bislang nur ein Gerücht, dass die Spielhallen 23 Stunden täglich geöffnet sein werden. Allerdings liegen dem Ordnungsamt Angaben zu den Öffnungszeiten noch nicht vor. Nach der Hessischen Sperrzeitverordnung ist die Sperrzeit bei Spielhallen jedoch grundsätzlich auf 5 bis 6 Uhr festgesetzt. In begründeten Einzelfällen könne zwar davon abgewichen werden. Jedoch liegt die Beweispflicht für die Notwendigkeit einer solchen Einschränkung bei der Behörde. Damit ist diese in der Regel erst nach Betriebsaufnahme möglich.

Um eine Einschränkung gerichtsfest zu begründen, bedürfe es berechtigte Anwohnerbeschwerden und nach objektiver Feststellung der Erheblichkeit der Störungen eine Schallpegelmessung in der Wohnung eines betroffenen Anwohners.

Zwar prüft die Bauaufsicht die bereits erteilte Genehmigung noch einmal. Beantragte oder erteilte gewerberechtlicher Erlaubnisse können nur dann versagt oder widerrufen werden, wenn sich der Gewerbetreibende nicht an die Auflagen hält oder etwas an seiner Betriebsführung zu beanstanden ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass in Niederursel keine Spielhalle eröffnet werden könnte. Die gewerberechtliche Versagung oder der Widerruf beantragter oder erteilter Erlaubnisse wegen persönlicher oder gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit des Antragstellers kann dazu führen, dass lediglich ein anderer Gewerbetreibender die Räume für eine Spielhalle nutzt. Denn solange der Grundstückseigentümer die Räumlichkeiten für die baurechtlich genehmigte Nutzung zur Verfügung stellt, kann ein Antragsteller einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der gewerberechtlichen Spielhallenerlaubnis geltend machen. Allerdings: Noch liegt ein solcher Antrag dem Ordnungsamt nicht vor. sim



Von Simone Wagenhaus

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