14.07.2010
Diese Spielhalle ist rechtswidrig
Verwaltungsgericht hat dem erneuten Widerspruch der Niederurseler erneut Recht gegeben. Die Nachbarn geben nicht auf – und sie haben das Recht auf ihrer Seite: Das Verwaltungsgericht hat jetzt auch die geänderte Baugenehmigung für die Spielhalle in Alt Niederursel für nichtig erklärt. Dennoch wird weitergebaut.
Die Lettern sind gülden, der Name soll edel klingen – «Chrystal Palace». Doch hinter der Fassade verbirgt sich eine Spielhölle, es heißt, sie soll Ende dieses Monats, spätestens aber im August eröffnet werden, die Arbeiten laufen auf Hochtouren. Doch die Betreibergesellschaft, die «Games & More GmbH», hat die Rechnung ohne die Bürgerinitiative Niederursel gemacht. Denn auch dieser Umbau ist rechtswidrig.
Die engagierten Nachbarn haben erneut Widerspruch eingelegt, dieses Mal gegen die Änderungsbaugenehmigung – und wieder mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Frankfurt betont in seinem jüngsten Beschluss, dass «die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung von 7. August 2009 auch die Änderung der Baugenehmigung vom 24. Juni 2010 erfasst». Demnach handele es sich lediglich um eine «vermeintlich eigenständige Baugenehmigung». Dennoch laufen die Arbeiten weiter. Die Betreibergesellschaft war jedoch für eine Stellungsnahme nicht bereit.
«Wir sind stocksauer. Wir haben den Prozess gewonnen, aber die Stadt lässt dennoch weiterbauen», sagt eine Sprecherin der Bürgerinitiative. Laut Baudezernent Edwin Schwarz (CDU) werde die Stadtverwaltung die «richtigen Konsequenzen» aus dem Beschluss ziehen, bislang kenne er die jüngste Entscheidung aber nicht. «Wir sind nicht der Meinung, dass Niederursel unbedingt eine Spielhalle haben muss, aber wir müssen uns im Genehmigungsverfahren an die Gesetze halten», sagt Schwarz.
Doch genau das versucht der Anwalt der Bürgerinitiative, Sven Laube, zu widerlegen. «Die Baugenehmigung ist immer noch rechtswidrig», sagt er und fängt an aufzuzählen: Die Spielhalle hat nach wie vor mehr als die in Mischgebieten erlaubten 100 Quadratmeter, die Öffnungszeiten, 23 Stunden sind vorgesehen, in Mischgebieten jedoch sei eine Öffnungszeit bis 22 Uhr maximal zuzumuten, die geplante Anzahl von Automaten, der zu erwartende Lärm. «Es ist eine Frage des Wollens, andere Städte versuchen es zumindest», sagt Laube. «Solange der Gesetzgeber kein generelles Verbot für Spielhallen in Wohngebieten erlässt, haben wir nur die rechtliche handhabe», betont der Anwalt.
Gut 120 Spielhallen gibt es mittlerweile in der Stadt, mehr als 50 Prozent mehr als vor fünf Jahren, manch Stadtteil schimpft sich «Klein Las Vegas», Rödelheim zum Beispiel, in Höchst sieht es auch nicht besser aus und allein um die Konstabler Wache haben sich ein gutes Dutzend Spielhallen angesiedelt. Das Einschreiten der Stadt ist schwer möglich: Wenn ein Interessent eine Bauerlaubnis hat und auch das Ordnungsamt sein Okay gibt, muss die Kommune die Spielhalle genehmigen. Denn anders als Wettbüros unterliegen Spielhallen nicht dem Glückspiel-Staatsvertrag und müssen so auch nicht staatlich lizenziert werden.
Was etwas brächte, wäre eine grundsätzliche Änderung der Bebauungspläne. «Auch das ist eine Frage des Wollens», sagt Anwalt Laube. Doch Baudezernent Schwarz winkt ab. Selbst wenn man nur in den Bebauungsplänen für Mischgebiete festschriebe, dass Spielhallen dort nicht genehmigungsfähig sind, wäre das zu viel Arbeit. Eine Arbeit, von der jedoch die Nachbarn enorm profitieren würden – nicht nur die in Niederursel. sim
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