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15.10.2010

Bebauungsplan gegen Spielhallen

Die CDU im Ortsbeirat 8 fordert, dass die Stadt den Bebauungsplan 684 zum Abschluss bringt. Darin soll explizit enthalten sein, dass Spielhallen im Ortskern Niederursels nicht genehmigungsfähig sind.

Lange schien es so, als stünden die Spielhallen-Gegner in Niederursel auf verlorenem Posten. Doch nun greifen alle Räder ineinander. Zunächst erklärte das Verwaltungsgericht auch die geänderte Baugenehmigung für das Etablissement für nichtig, die Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus. Dann kündigte Ordnungsdezernent Volker Stein (FDP) an, die Öffnungszeiten drastisch zu verkürzen und nun fordert die CDU im Ortsbeirat 8 (Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt), dass die Stadtverwaltung den Bebauungsplan für das Gebiet zum Abschluss bringt – und nach Paragraph 1 der Baunutzungsverordnung «Vergnügungsstätten» ausschließt. Bislang plant der Magistrat, das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Über den Antrag berät das Parlament in seiner nächsten Sitzung.

Den Gegebenheiten anpassen

Es sei im Interesse einer Stabilisierung und Fortentwicklung des Wohnanteils das Planungsverfahren abzuschließen, sagt Antragsteller Joachim Rotberg. Der momentan gültige Bebauungsplan NW 103 aus dem Jahr 1965 entspreche noch den stadträumlichen Gegebenheiten des einstigen Tankstellendreiecks und fundiert in hohem Maße eine für heutige Wohnzwecke in diesem durch den Bau der Nordumfahrung Niederursel verkehrsberuhigten Teil Niederursels nicht mehr zeitgemäße Mischgebietsnutzung, in der auch Vergnügungsstätten und Tankstellen zulässig sind. «Durch den Abschluss des B-Plan-Verfahrens könnte ein für die Anwohner und Gewerbetreibenden in diesem Quartier befriedigendes Baurecht geschaffen werden, das zur Stabilisierung des Wohnanteils führt», betont Rotberg.

Die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses von September 1989 seien zwar in hohem Maße realisiert. Allerdings noch nicht die für das städtebauliche Ergebnis wesentliche Einziehung des nördlichen Teils des alten Kreisverkehrs zugunsten einer für Wohnnutzung und Gewerbe gleichermaßen attraktiven kleinen Fußgängerzone. Dies sei auch nach der Änderung der Verkehrsführung von der Niederurseler Landstraße zum Weißkirchener Weg im vorigen Jahr nicht erreicht worden. «Das Quartier soll auch in Zukunft überwiegend dem Wohnen dienen, weshalb für dieses Umfeld problematische Nutzungen wie Spielhallen schon wegen des Baurechtes nicht genehmigungsfähig sein dürfen», sagt Rotberg. sim

Der Ortsbeirat 8 tagt am Donnerstag, 28. Oktober, im Bürgerhaus Nordweststadt, Walter-Möller-Platz. Die Sitzung beginnt um 20 Uhr mit einer Bürgerfragestunde.




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