19.03.2012
Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) sieht kein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch Spielhallen
Stadtrat Markus Frank zeigt angesichts der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, die Verordnung der Stadt Frankfurt am Main über die Regelung der Sperrzeit vom 1. Dezember 2011 außer Vollzug zu setzen, völliges Unverständnis. „Ich kann nicht nachvollziehen, dass das höchste Verwaltungsgericht in der Spielhallensituation in Frankfurt am Main kein ausreichendes Suchtpotenzial erkennt und die Situation in Frankfurt am Main anders einschätzt als in Kassel.“
Für Kassel hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof im letzten Jahr ausdrücklich bestätigt, dass von Spielhallen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial ausgeht und damit Gründe für eine Ausnahmeregelung von der allgemeinen Sperrzeitverordnung anerkannt. „Das Gericht hat uns bestätigt, dass wir mit der Verordnung das richtige rechtliche Instrument gewählt haben, es hat aber bei der Abwägung des Grundrechts auf Berufsfreiheit der Spielhallenbesitzer und der Zahl der Süchtigen in Frankfurt dem Recht auf Berufsfreiheit Vorrang gegeben.“
Bis zum Inkrafttreten des Hessischen Spielhallengesetzes verbleibt es nunmehr bei der allgemeinen Sperrzeit von 5 bis 6 Uhr. „Wir haben alles getan, um Betroffene und Bevölkerung zu schützen. Wir haben sogar eine Brücke gebaut, indem wir uns ganz eng an die Begründung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes für Kassel angelehnt haben. Den Meinungsumschwung des VGH kann ich mir nicht erklären. Jeder Spielsüchtige ist einer zu viel, “ sagt Ordnungsdezernent Markus Frank besorgt. „Es ist gut, dass der hessische Innenminister Boris Rhein bereits ein Spielhallengesetz auf den Weg gebracht hat und damit eine klare Regelung zur Eindämmung der Spielhallen zu erwarten ist.“
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