01.08.2017
Aufregung um Waschmaschinen
Trotz Verbot stellt ein Händler in Niederursel weite Geräte auf den Gehweg. Anwohner befürchten, dass sich vor dem Haus wieder Herde und Kühlschränke türmen.
Es sind nur drei Waschmaschinen. Aber sie sorgen für Aufregung in Niederursel. Vor dem Gebäude eines ehemaligen Altgerätehändlers am Weißkirchener Weg stehen wieder drei Geräte auf dem Bürgersteig. Es ist noch kein halbes Jahr her, da türmten sich auf dem Trottoir vor dem Gebäude mehr als 30 Kühlschränke, Mikrowellen, Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspüler. Altgeräte, sagte der Besitzer. Schrott, sagten die Niederurseler, denen die Schläuche und das rostende Metall der Geräte den Durchgang versperrten.
Sieht es hier bald wieder aus wie Anfang des Jahres? Das zumindest befürchten Anwohner. „Man kann dem Betreiber dabei zusehen, wie er auf der Straße einzelne Geräte repariert“, schreibt ein Anwohner an die FR-Redaktion. Der Niederurseler befürchtet, dass der Schandfleck, wie sie das Haus in Niederursel nennen, dem Stadtteil dauerhaft erhalten bleiben wird. Dabei hat sich im Laufe des Jahres einiges getan.
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet
In seinen Laden kann der einstige Altgerätehändler seit Ende April endgültig nicht mehr hinein. Im Februar schon hatte die Gewerbeaufsicht dem Besitzer untersagt, mit den Geräten zu handeln. Daran hielt sich der Besitzer in der Folge jedoch nicht. Die Konsequenz: Das Regierungspräsidium Darmstadt versiegelte die Tür, das der Betreiber jedoch brach. Wird ein Siegel beschädigt, sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Das Regierungspräsidium hat zunächst ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, sagt der Sprecher des RP, Christoph Süß.
In Sachen Schrott ist das Regierungspräsidium Darmstadt nicht zuständig. Eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt ergab jedoch, dass gegen den Besitzer aktuell wegen unerlaubten Umgangs mit Abfall ermittelt wird. Diese Nachforschungen schließen es nicht aus, dass auch wegen des Siegelbruchs noch einmal ermittelt wird. „Es werden stets auch weitere möglicherweise verwirklichte Straftatbestände geprüft“, sagt Oberstaatsanwältin Nadja Niesen, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Es erfolge eine rechtlich umfassende Bewertung der fraglichen Tat.
Zehn Jahre lang hatte der Ortsbeirat 8 die Behörden gebeten, etwas gegen die Ansammlung der Altgeräte zu tun. Viel tun konnten die jedoch nicht. Im März dieses Jahres schließlich war es ein Fernsehsender, der nach einem Beitrag über den Altgerätehändler ein professionelles Recyclingteam vermittelte, der die Geräte vom Bürgersteig entsorgte. Die Behörden hatten damals keine Handhabe. Das, was die Anwohner als Schrott empfanden, sei rechtlich gesehen Wirtschaftsgut gewesen, hieß es aus dem Regierungspräsidium.
Hinweisen, der Besitzer würde nun erneut Geräte auf dem Bürgersteig reparieren, geht das Regierungspräsidium nach. Es wäre eine Verstoß gegen die Gewerbeuntersagung.
Gegen den Vorwurf, die Behörden täten zu wenig, wehrt sich der Sprecher des Regierungspräsidiums. „Seien Sie versichert, dass unser zuständige Dezernat für Gewerberecht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aktuell ausschöpft und noch ausschöpfen wird.“
Artikel Frankfurter Rundschau, vom 01.08.2017. Von Klaas Mucke
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