17.11.2018
Warnung vor Fehlinvestitionen
Betreiber der Kläranlage an der Krebsmühle steht vor neuen Herausforderungen. Hintergrund ist eine seit Oktober geltende Klärschlammverordnung.
Die Kläranlage an der Krebsmühle in Niederursel beschäftigt den Ortsbeirat 8 schon länger – zuletzt im Zusammenhang mit der Belastung des Urselbachs durch multiresistente Keime. Nun fragt das Stadtteilgremium in einem Antrag an den Magistrat, wie der Betreiber der Anlage – die Stadt Oberursel – künftig mit der neuen Klärschlammverordnung umgehen will.
Laut der am 3. Oktober 2017 in Kraft getretenen Neuordnung der Klärschlammverwertung werde künftig die „bodenbezogene Klärschlammaufbringung“ weitgehend beendet, erklärt Antragsteller Erik Harbach (Grüne). Für Orte mit mehr als 50 000 Einwohnern gelte zudem – nach einer 15-jährigen Übergangszeit – eine Pflicht, Phosphor aus dem Klärschlamm zurückzugewinnen. Bei kleineren Abwasserbehandlungsanlagen, wie der an der Krebsmühle, bestünde weiterhin die Möglichkeit, den Klärschlamm auf die Felder zu bringen.
Michael Maag, Leiter des für die Anlage zuständigen Betriebs Bau & Service Oberursel (BSO), erklärt: „Klärschlamm wurde schon vor Beginn des Inkrafttretens der Neuordnung nicht mehr auf die Felder gebracht, da die Grenzwerte für Schwermetalle schon vorher regelmäßig überschritten wurden.“ Für die Entsorgung der Klärschlamme habe der BSO einen Vertrag mit einer Entsorgungsfirma, die Kontingente in Mitverbrennungsanlagen besitzt.
Für eine Anlage zur Phosphorrückgewinnung gäbe es zurzeit noch keine konkreten Pläne. „Die verfügbaren Techniken sind bisher nicht – oder kaum – großtechnisch erprobt“, sagt Maag. Darüber hinaus seien die in Rede stehenden technischen Verfahren aufgrund der geringeren Größe der Kläranlage Oberursel nicht wirtschaftlich darstellbar.
„Ein Zusammenschluss mit anderen Kommunen für eine solche Anlage wäre denkbar“, meint Maag. Die wahrscheinlichere Variante wäre jedoch ein Vertrag mit einem Entsorger, der eine Monoverbrennungsanlage mit Phosphorrückgewinnung aus der Asche besitzt, „denn auch hierdurch werden die gesetzlichen Auflagen erfüllt.“ Derartige Anlagen im Umkreis seien momentan jedoch erst in Bau oder Planung.
Bezüglich der Keimbelastung des Urselbachs wird zurzeit über eine geeignete zusätzliche Reinigungsstufe diskutiert. „Wir behalten das im Blick und stehen in engem Kontakt mit den zuständigen Akteuren“, sagt Maag.
Aber selbst wenn eine Desinfektion von Keimen möglich wäre, bliebe das Risiko, dass bei geringsten Rückständen im Bach eine rasante Vermehrung der Keime erneut einsetzen könnte. „Hier ist insbesondere zu beachten, dass die Kläranlage nicht der einzige Eintragspfad ist.“ Man gehe davon aus, dass Effekte durch Regenüberläufe im Kanalsystem, Erosion von mit Gülle gedüngten Feldern sowie Einträge durch Wasservögel eine Rolle spielen.
„Möglicherweise wird es angesichts der jüngsten wissenschaftlichen Studien über Rückstände von Mikroplastik im menschlichen Körper bald auch Diskussionen geben, dass Kläranlagen hier einen wirkungsvolleren Beitrag leisten können“, ergänzt Maag.
Sein Rat an die Kommunen: „Sie sollten keine kostspieligen Fehlinvestitionen tätigen, bevor die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen und validierte technische Verfahren etabliert sind.“ Vor allem bezüglich der vierten Reinigungsstufe zur Bekämpfung multiresistenter Keime stehe die Abwasserwirtschaft erst am Anfang einer Entwicklung.
Artikel Frankfurter Rundschau, vom 14.11.2018. Von Laura Franz
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