Oberbürgermeister Peter Feldmann, zugleich ABG-Aufsichtsratsvorsitzender, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. „Es ist wichtig, dass die Mieter der ABG die Sicherheit haben, ihre Wohnung behalten zu können, sollte die Corona-Krise zu finanziellen Engpässen führen. Ebenso wichtig ist es, dass das Kleingewerbe und die mittelständische Wirtschaft unterstützt werden. Die ABG zeigt: Frankfurt hält zusammen!“
Mietersprechstunden wurden ausgesetzt – Kontakte jetzt telefonisch und online
Bis auf weiteres finden in den Service-Centern der ABG keine Mietersprechstunden statt. Damit sollen die Übertragungsmöglichkeiten des Corona-Virus minimiert werden. Ein Teil der Mitarbeiter der ABG arbeitet deshalb vom Home-Office aus. Die Arbeitszeiten wurden flexibel gestaltet, um die Zahl der Begegnungen am Arbeitsplatz zu minimieren und Eltern die Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen. Es gelten strenge Schutzmaßnahmen. Ein Krisenstab koordiniert alle Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.
Der Geschäftsbetrieb wird auch unter erschwerten Bedingungen in größtmöglichem Umfang aufrechterhalten. Die Mietparteien und die Geschäftspartner erreichen das Unternehmen telefonisch
oder per E-Mail.
Mieterhöhungen sind ausgesetzt
Die ABG verzichtet bis auf weiteres auf Mietanpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete (§558 BBG). Damit möchte das Unternehmen seine Kunden entlasten und ein Zeichen für seine gesellschaftliche Verantwortung setzen.
Keine Kündigungen oder Räumungen von Wohnungen - Ratenzahlungen bei Mietrückstand
Solange diese Krise anhält wird die ABG keine Zahlungs- oder Räumungsklagen beauftragen. Mit Mietparteien, die aufgrund der Corona-Krise mit ihren Mietzahlungen in Rückstand geraten, wird das Unternehmen individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen abschließen. Damit diese Maßnahmen schnell greifen können, bittet die Geschäftsführung darum, dass betroffene Mieter möglichst frühzeitig Kontakt aufnehmen. Außerdem können Mieter, die ihre Wohnung gekündigt haben, diese Kündigung wieder rückgängig machen, wenn ein Umzug derzeit nicht möglich ist. Dies gilt jedoch nur, wenn die Wohnung nicht bereits wieder vermietet wurde.
Hilfe für Gewerbemieter und Kleinunternehmer
Gerade bei kleinen Gewerbetreibenden brechen derzeit die Einnahmen weg. Die ABG unterstützt deshalb ihre Gewerbemieter mit kulanten Stundungsregelungen und individuellen Entlastungsangeboten. Auch hier werden betroffene Mieter gebeten, schnellstmöglich Kontakt aufzunehmen.