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07.10.2005

Energiepreise in Frankfurt am Main

Schreiben der Arbeitgemeinschaft Frankfurter Bürger- und Bezirksvereine e.V. an das Stadtparlament Frankfurt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit über einem Jahr wird über die Gaspreise politisch debattiert. In den letzten Wochen zeichnet sich zudem ab, daß auch die Strompreise in Kürze steigen werden. Auch wenn nicht allen Fraktionen im Römer „vergönnt" ist, Aufsichtsratssitze bei der Mainova als dem wesentlichen Lieferanten von Energie und Wasser einnehmen zu dürfen, so würden wir es doch begrüßen, wenn alle Fraktionen, sich der widersprüchlichen Politik im Römer annehmen.

Diejenigen, Magistratsmitglieder und Stadtverordnente, die einen Sitz im Mainova-Aufsichtsrat inne haben, reden sich einerseits heraus, nach dem Aktienrecht Stillschweigen bewahren zu müssen. Andererseits wird publiziert, wer wie jüngst im Aufsichtsrat abgestimmt hat. Wenn Vertraulichkeit so zerlöchert wird, dann sollte das auch für die Veröffentlichung der Mainova-Kalkulationen gelten.

Wir haben den Eindruck, daß Sie die Tragweite Ihrer Entscheidungen im Stadtparlament falsch einschätzen. Seit Jahren stimmen Sie lediglich über die beiden unteren Tarifgruppen ab. Das betrifft etwa die Hälfte aller Frankfurter Gasabnehmer, aber nur ein Drittel der Liefermenge. Zweidrittel des Gasverbrauchs wird über Tarife abgewickelt, die nicht der Zustimmung des Stadtparlaments bedürfen. Dieser Abnehmerkreis wird bereits seit dem 1. Januar 2005 um 11 Prozent höher belastet und soll nun - auf Intervention der Landeskartellbehörde - statt 24 Prozent eine Steigerung von „nur" 14 Prozent zum 1. Oktober 2005 erfahren. Diese Preiserhöhungen liegen über den Steigerungsraten für Benzin und das kann ja nicht sein, wenn es noch eine Abhängigkeit vom Öl geben soll.

Die Mitbestimmung des Stadtparlaments über die beiden unteren Tarifgruppen soll in einem Konsortialvertrag aus den 30-er Jahren des vorigen Jahrhunderts geregelt sein. Für ihn haben Sie sich offenbar noch nie interessiert, ist doch den Personen, die schon länger im Stadtparlament und im Aufsichtsrat der Mainova sitzen, der alte „Konstruktionsfehler" im Konsortialvertrag nicht aufgefallen. Wir sind erschrocken, daß Sie sich aktuell keine Gedanken über diesen auslaufenden Konsortialvertrag machen, aber auch grundsätzlich unbeachtet lassen, wie Stadtverordnete mit der Zulassung jedes städtischen Wirtschaftsbetriebs den Einfluß auf die Geschäftspolitik städtischer Beteiligungen verlieren.

Müssen wir also ein Versagen der Politik in Frankfurt konstatieren, so gilt das auch für den Landesgesetzgeber. Dieser hat im Frühjahr die HGO (Hessische Gemeindeordnung) modifiziert, ohne folgenden Gegensatz im Gesetz aufzulösen. Es steht einerseits noch immer wörtlich im § 35 Abs. 1: „Die Gemeindevertreter üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden." Das Grundgesetz beschreibt in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 die Tätigkeit der Abgeordneten weiser: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Andererseits heißt es in der HGO § 125 zur Vertretung der Gemeinde in wirtschaftlichen Gesellschaften unter anderem: „Der Gemeindevorstand kann weitere Vertreter bestellen. Alle Vertreter des Gemeindevorstands sind an die Weisungen des Gemeindevorstands gebunden, soweit nicht Vorschriften des Gesellschaftsrechts dem entgegen stehen." Weiter heißt es: „Die vom Gemeindevorstand gestellten Vertreter haben ihr Amt auf Verlangen des Gemeindevorstands jederzeit niederzulegen." Das ist der wesentliche Satz, der sich nicht mit der Aufgabe von Stadtverordneten verträgt, denn die HGO besagt im § 50 Abs. 2: „Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen."

Oder kürzer ausgedrückt, wenn Sie als Stadtverordnete im Aufsichtsrat nicht spuren, werden Sie vom Magistrat rausgeschmissen. Wir Bürger müssen uns fragen, wie Sie denn als der von der Bürgerschaft gewählte Stadtverordnete den Magistrat in unserem Auftrag „überwachen", wenn Sie sich gleichzeitig als Aufsichtsrat in seine Abhängigkeit begeben? Im übrigen muß klar sein, daß der Magistrat nicht eigenes, privates Geld in städtische Wirtschaftsunternehmen investiert, sondern Gelder nutzt, die teils schon unsere Vorfahren an die Stadt über Steuern und Abgaben gezahlt haben. Der Magistrat ist also nur Treuhänder und wir wahlberechtigten Bürger müssen uns darauf verlassen können, daß Sie, die Stadtverordneten, den Magistrat deshalb gründlichst überwachen.

Es hat nicht den Anschein, daß sich das in städtische Unternehmen und Beteiligungen eingesetzte Kapital angemessen verzinst. Der Haushalt ist in dieser Beziehung überhaupt nicht durchschaubar, weil Erträgnisse und Verlustausgleiche verschiedenen Dezernaten zugeordnet sind. Ein jährlicher Beteiligungsbericht ohne Bewertung und ohne Zusammenfassung von Erträgen und Verlusten gibt auch Ihnen nicht die notwendige Transparenz, ob die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde den Vorschriften in der HGO § 121 ff entspricht. Die Mainova und die FAAG sind wohl die beiden rentabelsten Unternehmen der Stadt. Die Mainova soll 2004 einen Gewinn von 89 Millionen Euro eingefahren haben. Bei einer Eigenkapitaldecke von 360 Millionen Euro entspricht das einer Rendite von 23 Prozent. Besitzen Sie Sparbücher, die 23 Prozent Zinsen einbringen? Die Geschäftsphilosophie der Mainova besteht darin, Umsatzrenditen um 25 Prozent wie Großbanken zu erreichen. Das kann für Daseinsvorsorge und öffentlichem Zweck nicht gelten.

Der Gewinn der Mainova wäre gar um 50 Millionen Euro höher, wären da nicht die Konzessionsabgaben, die wir in den Endverbraucherpreisen für Gas, Strom und Wasser zu tragen haben. Es ist doch perfide, daß wir Frankfurter für unsere Stadt, die unsere Vorfahren geschaffen haben, und die wir über unsere Steuern und Abgaben bis heute erhalten, für Rohre und Leitungen unter der Straßenoberfläche auch noch eine stattliche Konzessionsabgabe an die Stadtkasse zu entrichten haben. Diese „Sondersteuer" ist zudem noch mit Umsatzsteuer belastet. Auch von der Umsatzsteuer auf Konzessionen fließt eine knappe Million Euro in die Stadtkasse. Preistreiber sind also nicht nur die Vorlieferanten der Energien, die Preistreiber sitzen auch im Römer. Uns ist unverständlich, warum Sie sich dieser Thematik nicht annehmen.

Die Stadt, die sich gerne als „Soziale Stadt Frankfurt" bezeichnet, ist mit ihrer Abgabenpolitik höchst unsozial. Und Sie bemerken das noch nicht einmal. Hohe Preise für Gas, Strom und Wasser muß selbst die ärmste Rentnerin bezahlen, wenn nicht gar das Sozialamt - aus Steuermitteln - für Mietnebenkosten aufkommt. Müssen diese ärmsten Schichten der Frankfurter Bevölkerung auch an den Betriebsrisiken der Verkehrs Gesellschaft Frankfurt beteiligt werden? Der größte Batzen des Mainova-Gewinns dient zur Deckung der Verluste bei der VgF, knapp 50 Mio. Die VgF fährt schon Frankfurt nicht rentabel, hat sich aber bei der Straßenbahn in Hanau eingekauft und jüngst gar an der Odenwaldbahn beteiligt. So darf das Beteiligungswesen nicht weiter gehen.

Sie haben durch Ihre Zustimmungen zu über 250 städtischen Beteilungen das Stadtparlament und damit sich selbst entmachtet. Werfen Sie einen Blick in das Flughafenurteil, das vor etwa zwei Jahren ergangen ist mit dem Tenor: Das Stadtparlament darf den Aufsichträten keine Weisungen erteilen. Aus diesem Blickwinkel heraus hat die Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Bürger- und Bezirksvereine folgende Forderungen an Sie:

1. Nehmen Sie, wenn Sie Mitglied in einer der Fraktionen sind, die zugleich im Hessischen Landtag vertreten ist, Einfluß darauf, daß die HGO dahin gehend geändert wird, daß Gemeindevertreter nicht mehr in Kontrollgremien städtischer Unternehmen entsandt werden dürfen, wenn sie damit weisungsgebunden sind.

2. Nehmen Sie, wenn Sie Mitglied in einer der Fraktionen sind, die zugleich im Bundestag vertreten ist, Einfluß darauf, daß Aktien- und GmbH-Recht dahin gehend geändert werden, daß wirtschaftliche Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum der Öffentlichen Hand sind, mit der Transparenz arbeiten müssen, die Gemeindevertretern eine lückenlose Überwachung und Einflußnahme möglich macht.

3. Verzichten Sie unter den gegebenen Umständen auf Ämter in Kontrollgremien, auf die das Stadtparlament keinen Einfluß hat.

4. Setzen Sie sich sofort dafür ein, daß ein Ombudsgremium geschaffen wird, das befugt ist, Gebühren, Tarife und Abgaben der Stadt und ihrer Wirtschaftbetriebe treuhänderisch für Sie und die Bürgerschaft zu prüfen und öffentlich Rechenschaft abgibt.

5. Prüfen Sie beständig, inwieweit wirtschaftliche Betätigungen der Stadt noch den öffentlichen Zweck rechtfertigen oder nicht ebenso gut durch einen privaten Dritten erfüllt werden können.

6. Unternehmen Sie alles, daß die Quersubventionierungen nicht weiter sozialisiert werden, daß Kosten weitestgehend verursachergerecht abgerechnet werden.

7. Achten Sie sehr darauf, daß städtische Unternehmen keine Risiken außerhalb des Gemeindegebiets eingehen.

8. Verlagen sie zum Beteiligungsbericht Zahlen über Erträge und den Verluste jeder Firma und Angaben über die damit verbundenen Auswirkungen auf die Stadtklasse. Schielen Sie nicht nach Wählerstimmen. Behandeln Sie die Bürgerschaft sozial gerecht. Und vergessen Sie nie, daß Sie über das Geld der Bürger zu befinden haben, das nicht Ihr eigens ist.

Mit freundlicher Empfehlung

Dieter Luwe, 1. Vorsitzender




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