12.12.2006
Kreuzerhohl: Seit der Sperrung ist es ruhig
Niederursel. Lange Zeit mussten sich die Anwohner über den unerlaubten Verkehr in der Kreuzerhohl ärgern. Die Straße diente als bequeme Abkürzung zum und vom Riedberg. Nach der Sperrung herrscht nun Ruhe, wie der Magistrat in einer Stellungnahme dem Ortsbeirat 8 (Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt) mitteilte.
Das für den Durchgangsverkehr gesperrte Gebiet Kreuzerhohl wurde von der Stadt vom 28. November 2005 bis zum 4. August 2006 durch Streifenwagenbesatzungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes mehrfach zu den Verkehrsspitzenzeiten überwacht. Aus diesen insgesamt elf Kontrollmaßnahmen resultierten 430 Ordnungswidrigkeitsanzeigen.
Am 15. August wurde der Schleichweg Kreuzerhohl/Max-von-Laue-Straße und der Feldweg in Höhe des ehemaligen Gaswerkes durch Leitplanken und Schranke geschlossen.
Ähnlich beurteilt der Magistrat die Situation in der Schüttgrabenstraße. Dort hatten Anwohner ebenfalls über Verkehrsprobleme geklagt, die seit der Schließung der Kreuzerhohl aber stark zurückgegangen seien.
Die Länge der Schüttgrabenstraße beträgt rund 110 Meter, das Parken ist dort gestattet, die Straße ist zudem in zwei Richtungen befahrbar. Am 18. September zwischen 16 und 16.30 Uhr, am 19. September zwischen 8.30 und 9 Uhr sowie am 20. September zwischen 16.45 und 17.20 Uhr wurden Bedienstete des Ordnungsamtes zu intensiven Kontrollen des durchfahrenden Verkehrs in der Schüttgrabenstraße eingesetzt. Bei diesen Kontrollmaßnahmen konnte nur ein sehr geringes Verkehrsaufkommen festgestellt werden. Die Fahrzeugführer aller Kraftfahrzeuge „wiesen ein berechtigtes Anliegen zum Befahren der Schüttgrabenstraße nach“. Es waren keine Verkehrsverstöße feststellbar.
Laut Angaben der Anwohner sei die Schüttgrabenstraße in der Vergangenheit tatsächlich stark von Durchgangsverkehr frequentiert gewesen. Dies sei aber nach der Sperrung der Kreuzerhohl nicht mehr der Fall. Die Kontrollergebnisse bestätigten diesen Eindruck. Weitere Kontrollmaßnahmen werden daher in der Schüttgrabenstraße nicht durchgeführt, sieht die Verwaltung die Angelegenheit als abgeschlossen an. (fnp)
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