14.03.2007
Neue Kritik an Straßenreinigung
Frankfurter Nordwesten. In den Änderungen zur Straßenreinigung, die Vorlage M 30, die der Magistrat gerade in Umlauf gebracht hat, sieht Alfons Meister, Ortsbeirat der BFF, erhebliche Mängel. Das Kernanliegen, die Sonderreinigungssatzung zu überarbeiten, sei „grundsätzlich richtig“.
Doch würden dadurch die Ungerechtigkeiten nicht verringert. Daher beantragt Meister für die Sitzung des Ortsbeirates 8 (Heddernheim, Nordweststadt, Niederursel) morgen, den Magistrat zu beauftragen, eine „Planungswerkstatt Straßenreinigung“ einzuberufen.
Besonderen Reinigungsbedarf hätten über 500 Straßen, die in höhere Reinigungsklassen eingestuft seien, begründet Meister seinen Vorstoß und nicht nur Straßen, die durch Baustellenfahrzeuge verschmutzt würden. „Hier werden noch immer die unmittelbaren Anlieger mit einer zwei- bis zehnfachen Gebührenzahlung belastet, obwohl sie – ähnlich den Baustellenfahrzeugen – den höher als üblich anfallenden Schmutz nicht selbst verursacht haben.“ Die bestehenden Reinigungsklassen seien zuletzt vor drei Jahren einer der wesentlichen Gründe für eine neue Gebührenordnung gewesen. Aber auch diese Satzung habe sich „schnell als untauglich herausgestellt“. Sie musste ebenso zurückgezogen werden, wie schon eine frühere Variante.
Es bestehe dringender Handlungsbedarf, im Rahmen einer Planungswerkstatt mit breiter Bürgerbeteiligung, eine ausgewogene Satzung zu erarbeiten, ist der BFF-Mann überzeugt. Über 10 000 Einsprüche seinerzeit hätten erkennen lassen, dass die Betroffenen durchaus Sachverstand einbringen könnten. Noch im Akteneinsichtsausschuss zur Straßenreinigungssatzung 2005 habe der damalige Leiter des Kassen- und Steueramts angekündigt, es werde eine neue Satzung erarbeitet. Doch wenige Monate später habe sich der Magistrat unverständlicher Weise davon distanziert. „So kann es mit dem Problem Straßenreinigung nicht weitergehen, dass jeder seiner Vorschläge beanstandet wird“, sagt Meister. Es sei zwar „sehr erfreulich“, dass den Stadtverordneten mit der Vorlage M 30 gegliederte Kalkulationsunterlagen vorgelegt würden. Das entbinde den Magistrat jedoch nicht von seiner Verpflichtung, zu jedem weiteren Gebührensatz die Berechnung ebenfalls vorzulegen, „was in der Vergangenheit versäumt wurde“.
Der Ortsbeirat 8 tagt Donnerstag, 15. März, 20 Uhr im Titus-Forum, Nordwestzentrum, Walter-Möller-Platz 2
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