31.01.2008
Lebenslang-Urteil gegen Trixi-Mörder rechtskräftig
Karlsruhe/Frankfurt (dpa) Das Lebenslang-Urteil gegen den Mörder der 16 Jahre alten «Trixi» aus der Frankfurt Nordweststadt ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des im Juni vergangenen Jahres verurteilten Gerüstbauers als unbegründet verworfen, wie das Gericht am Mittwoch auf Anfrage bestätigte (Az.: 2 StR 494/07). Eine genauere Begründung gab es zunächst nicht.
Das 16 Jahre alte Mädchen war am 11. Dezember 1981 im Frankfurter Nordwestzentrum einem Triebtäter in die Hände gefallen, der sie nach Feststellungen des Landgerichts Frankfurt mit einem Messer erstach, im Sterben vergewaltigte und dann einfach liegen ließ. Der Mann war erst 25 Jahre nach seiner Tat anhand eines Gen-Beweises im Reihentest überführt worden. Der Kriminalfall hatte in der Bevölkerung große Empörung ausgelöst. In der Zwischenzeit hatte der Mann geheiratet und war selbst Vater einer Tochter geworden.
Der Täter hatte im Prozess sechs weitere Vergewaltigungen zugegeben, die aber sämtlich verjährt waren. Zum Tod des jungen Mädchens hatte der 49-Jährige eine Unfallversion erzählt, der das Gericht aber nicht glaubte und von einem klassischen Sexualmord ausging. «Es ging ihm nicht ums Töten. Beatrix sollte Ruhe geben, damit er sie vergewaltigen konnte», hatte der Vorsitzende Richter Hans Bachl in seiner Urteilsbegründung gesagt. Nur mit dieser juristischen Bewertung konnte der Sexualmörder in Haft bleiben, da alle anderen infrage kommenden Delikte längst verjährt gewesen wären.
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