16.02.2008
Aufgepasst! Freie Fahrt für Radler
Während der Ortsbeirat 8 am Donnerstagabend bei der Sitzung noch darüber rätselte, wann die Einbahnstraßen in Niederursel und der Nordweststadt für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben werden, kündigte gestern Verkehrsdezernent Lutz Sikorski (Grüne) die neue Regelung für Mittwoch, 20. Februar, an.
Konkret können die Radler dann im Gerhart-Hauptmann-Ring, Im Weimel, In der Römerstadt, in der Wiesenau und in Nordweststadt-Nord gegen die Fahrtrichtung in die Pedale treten. In einigen Straßen und Straßenabschnitten kann diese Regelung jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht eingeführt werden. Auch darauf weist das Verkehrsdezernat hin. Im Gerhart-Hauptmann-Ring muss vom Weißkirchener Weg bis zum Praunheimer Weg der Radweg befahren werden, weil in diesem Abschnitt ein zu hohes Verkehrsaufkommen herrscht und Busse fahren. Der Eduard-Bernstein-Weg ist zwischen der Niederurseler Landstraße und dem Hammarskjöldring teilweise einfach zu schmal. Auch die Bertholdstraße ist zwischen der Oberfeldstraße und der Heilmannstraße nicht breit genug, die Mithrasstraße von Hadrianstraße bis In der Römerstadt auch nicht, und auch Im Burgfeld wird die benötigte Fahrbahnbreite nicht überall erreicht.
Die Zonen, in denen Radler aber fahren dürfen, sind mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ gekennzeichnet. Bei Begegnungen mit anderen Fahrzeugen sollten sie ihre Geschwindigkeit anpassen, wenn nötig anhalten oder in eine Parklücke oder Einfahrt ausweichen. Die örtliche Vorfahrtsregelung ist stets zu beachten, meist ist es die Regel „Rechts vor Links“.
Die Zusatzzeichen „Radfahrer kreuzen von rechts und links“ zeigen Auto- und Motorradfahrern an, dass mit Radfahrern auch aus der Gegenrichtung gerechnet werden muss. Besonderes Augenmerk ist auf die „rechts vor links“ geregelten Kreuzungen und Einmündungen zu richten, bei denen Radfahrer von rechts aus bisher nicht zugelassener Richtung kommen können. An einigen Kreuzungen und Einmündungen werden Auto- und Motorradfahrer durch das Verkehrszeichen „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“ und das Zusatzzeichen „Radfahrer kreuzen von rechts und links“ noch einmal gesondert darauf aufmerksam gemacht.
Auch Autofahrer sind zur Rücksichtnahme aufgefordert. So sollten sie ebenfalls ihre Geschwindigkeit anpassen und sich an Kreuzungen oder Einmündungen möglichst weit rechts halten. Fußgänger müssen beim Überqueren von Einbahnstraßen ebenfalls beachten, dass Radfahrer jetzt aus beiden Richtungen kommen können. (fnp)
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